Computermesse CEBIT 2010 Consumer Trends nach Art des Hauses

Mir sind folgende Trends aufgefallen:

- riesengroße Monitore geeignet für Info-Displays nutzbar mit Touchscreen in waagerecht und in senkrecht
- jede Menge Grafiktabletts zum Zeichnen am PC mit deren effizienter Bedienung die Leute so ihre Not und Mühe haben
- E-Book Reader als Massenprodukt vieler Hersteller (da kann es der deutschen Bücher-Leitkultur nur schlecht ergehen bis sich der Hype gelegt hat)
- Zubehör wie webcams, Tastaturen, Mäuse in jeglicher Farbe und Ausführung

Der Kleingarten als deutsches Steuersparmodell

In Deutschland gibt es ca. 1,24 Mio. Kleingärten. Ursprünglich vom Leipziger Pädagogen Moritz Schreber vorausgedacht und begründet 1864 durch einen ersten Verein von Ernst Innozenz Hauschild in Leipzig sollen sie der Verbesserung der Lebensumstände der städtischen Bevölkerung dienen. Dazu dient neben dem Erholungswert durch quasi „sportliche Betätigung“ bei der Gartenarbeit sowie einem hohen Erholungswert auch die Erzeugung von frischem Obst und Gemüse.
In Zeiten knapper Kassen durch Arbeitslosigkeit und steigender Abgaben lohnt da auch mal ein Blick auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Wertschöpfung im Kleingarten.
Manch grüner Ökostratege propagiert ja nicht erst seit gestern die Vollversorgung aus eigenem Anbau oder gar die Gründung von Anbaugenossenschaften. Manches davon funktioniert sogar in der täglichen Praxis aber für die große Masse des Publikums wäre dies eine zu große Änderung ihres Lebens. Wenn jeder Gartenbesitzer allein für sich handeln würde könnte dies schon für eine spürbare Veränderung in der gesellschaftlichen Wahrnehmung sorgen. Kleine Veränderungen haben da schon einen großen volkswirtschaftlichen Effekt. Nehmen wir einmal an jeder Kleingarten erzeugt im Jahr nur 10 kg mehr Obst und Gemüse. Das ist schnell getan: Einige Kartoffelpflanzen, Petersilie, Liebstöckel, Dill Schnittlauch, Radieschen, Bohnen und ein kleiner Obstbaum mehr bringen bei niedrigem Pflegeaufwand schon mehr als 10 kg. Wenn das alle Gartenbesitzer machen würden ergibt sich folgende Modellrechnung: 1,24 Mio. Kleingärten mal 10 kg sind 12,4 Mio. kg Obst und Gemüse die die Gartenbesitzer für einen marktgerechten Durchschnittspreis von 1 € pro kg theoretisch verkaufen könnten. Das wären dann schon 12,4 Mio. EUR die nicht dem Supermarkt Umsatz zugute kommen würden. Der direkt zählbare Steuerspareffekt liegt in den 7 % Umsatzsteuer , das sind in der Summe 868 000 EUR Einsparung.
Dazu ergeben sich noch nicht spezifizierbare steuerliche Folgeeffekte:
Durch Einsparungen von Transportkilometern für Supermärkte entfallen Mineralölsteuer, Autobahnmaut und Umsatzsteuer anteilig sowohl auf die erzeugte Menge als auch auf substituierte Waren.
Auch auf der Abgabenseite ergeben sich Vorteile: Langfristig dürften durch gesündere Ernährung die Gesundheitskosten der Gartenpächter und ihrer Familien sinken. Einen Arztbesuch im Jahr gespart macht in der Summe aus 10 € Praxisgebühr und empirisch ermittelten 20 € Zuzahlungen 30 € mehr Kaufkraft. Wenn die Einsparung von Gesundheitskosten nur 1/3 aller Gartenpächter schaffen würden sind das rd. 413 000 Personen mal 30 € mit einer Summe von 12,39 Mio. EUR Kaufkraft.
Also machen sie sich es einfach, erzeugen sie 10 kg Obst und Gemüse mehr in ihrem Garten und kaufen sie weitere 10 kg Frischware im nächsten Hofladen denn sie kennen ja jetzt die ökonomischen Folgen ihres Handelns.

Zur Anregung des privaten Gartenbaus und der Selbstversorgung hier noch einige Buchtipps:

Prachtvolle Nutz- und Bauerngärten: Kräuter, Gemüse und Schnittblumen in zauberhaften Beeten von Dr. Wolfgang Hensel
Der kleine Küchengarten: Obst, Gemüse und Kräuter - Genuss aus eigener Ernte 
von Brunhilde Bross-Burkhardt
Der Biogarten: Das Original. Mit Pflanzenschutz-Kompass
von Marie Luise Kreuter
Mein Naschbalkon: Gemüse, Kräuter & Obst
von Natalie Faßmann
Der Obstgarten: Pflanzung, Pflege, Ernte
von Herbert Keppel

Eine kritische Bilanz von Hartz IV fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2005

Datum: 5. Januar 2010 um 9:14 Uhr
Rubrik: Andere interessante Beiträge
Verantwortlich: Wolfgang Lieb

Die sog. Hartz-Gesetze, vor allem das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene vierte als ihr unrühmlicher Höhepunkt, sind Kernbestandteil eines Projekts zur Restrukturierung der Gesellschaft, das die ganze Architektur und die innere Konstruktionslogik des bisherigen Sozialstaates in Frage stellt. Es ging dabei nicht bloß um Leistungskürzungen in einem Schlüsselbereich des sozialen Sicherungssystems, vielmehr um einen Paradigmawechsel, anders formuliert: um eine gesellschaftliche Richtungsentscheidung, die das Gesicht der Bundesrepublik seither prägt. Die rot-grüne, durch eine Mehrheit der damaligen Oppositionsparteien CDU/CSU und FDP im Bundesrat und die Kompromissbereitschaft der Regierungsparteien radikalisierte Arbeitsmarktreform hat unser Land so tiefgreifend verändert, dass es kaum übertrieben erscheint, von der „Hartz-IV-Republik“ oder der „Hartz-IV-Gesellschaft“ zu sprechen. Von Christoph Butterwegge

Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt waren einschneidende Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden. Hartz IV markierte nicht bloß eine historische Zäsur für die Entwicklung von Armut bzw. Unterversorgung in Ost- und Westdeutschland, sondern es steht als Symbol für die Transformation des Sozialstaates, für seine Umwandlung in einen Minimalstaat, der Langzeitarbeitslose gemäß dem Motto „Fördern und fordern!“ zu „aktivieren“ vorgibt, sich aber aus der Verantwortung für ihr Schicksal weitgehend verabschiedet.

Bundeskanzler Schröder erklärte am 14. März 2003 in seiner berühmt-berüchtigten Rede zur Agenda 2010, man müsse die Zuständigkeiten und Leistungen für Erwerbslose in einer Hand vereinigen, um die Chancen derjenigen zu erhöhen, die nicht nur arbeiten könnten, sondern auch wirklich wollten: „Das ist der Grund, warum wir die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenlegen werden, und zwar einheitlich auf einer Höhe – auch das gilt es auszusprechen –, die in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe entsprechen wird.“ Was wegen des Zwittercharakters der Arbeitslosenhilfe (Alhi) – sie war durch Beitragszahlungen begründet und von der früheren Höhe des Arbeitsentgelts ihres Beziehers abhängig, jedoch steuerfinanziert und bedürftigkeitsgeprüft – hätte sinnvoll sein können, um eine Politik der „Verschiebebahnhöfe“ zwischen beiden Hilfesystemen zu beseitigen, führte allerdings nicht zu einer Grundsicherung auf höherem Niveau, sondern einer Schlechterstellung von sehr vielen Menschen sowie einer gleichfalls problematischen Aufspaltung der Sozialhilfeempfänger/innen in erwerbsfähige, die Arbeitslosengeld (Alg) II beziehen, und nichterwerbsfähige, die Sozialgeld bzw. -hilfe erhalten. Daraus wiederum erwuchsen neue Gefahren einer Stigmatisierung nach dem Grad der Nützlichkeit bzw. nach der ökonomischen Verwertbarkeit dieser Personen.

Einerseits zeitigte das Gesetzespaket negative Verteilungseffekte im untersten Einkommensbereich, andererseits wandelten sich durch Hartz IV auch die Struktur des Wohlfahrtsstaates (Abschied vom Prinzip der Lebensstandardsicherung), die politische Kultur und das soziale Klima der Bundesrepublik. Mit dem, was gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiativen als „Verfolgungsbetreuung“ charakterisieren, wurde der Kontrolldruck auf (potenzielle) Leistungsbezieher/innen spürbar erhöht sowie eine Verletzung der Privat- und Intimsphäre durch „Sozialdetektive“ vorprogrammiert. Hartz IV hat also sehr viel mehr bewirkt, als gesetzlich zu verankern, dass Millionen frühere und potenzielle Alhi-Empfänger/innen seither weniger Geld erhalten.

Ausweitung des Niedriglohnsektors

Durch die Umsetzung des im Vermittlungsausschuss von Bundestag und -rat noch weiter radikalisierten Konzepts der sog. Hartz-Kommission (Ausweitung nicht nur „haushaltsnaher“ Mini-Jobs sowie der Leih- bzw. Zeitarbeit) hat der Niedriglohnsektor enorm an Bedeutung gewonnen. Den armen Erwerbslosen, die das Fehlen von oder die unzureichende Höhe der Entgeltersatzleistungen auf das Existenzminimum zurückwirft, treten massenhaft erwerbstätige Arme zur Seite. Längst reichen selbst viele Vollzeitarbeitsverhältnisse (besonders in Ostdeutschland) nicht mehr aus, um „eine Familie zu ernähren“, sodass man einen oder mehrere Nebenjobs übernimmt und nach Feierabend bzw. an Wochenenden (schwarz) weitergearbeitet wird.

Hartz IV sollte nicht bloß durch Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Abschiebung der Langzeitarbeitslosen in die Wohlfahrt den Staatshaushalt entlasten, sondern auch durch Einschüchterung der Betroffenen mehr „Beschäftigungsanreize“ im Niedriglohnbereich schaffen. Man zwingt sie mit Hilfe von Leistungskürzungen, schärferen Zumutbarkeitsklauseln und Maßnahmen zur Überprüfung der „Arbeitsbereitschaft“ (vor allem sog. 1-Euro-Jobs), fast jede Stelle anzunehmen und ihre Arbeitskraft zu Dumpingpreisen zu verkaufen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die (noch) Beschäftigten und die Angst in den Belegschaften vermehrt. Dass heute selbst das Essen von Frikadellen und die Einlösung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro als Kündigungsgründe herhalten müssen, zeigt zusammen mit der Bespitzelung von Betriebsrät(inn)en in großen Konzernen, wie sich das Arbeitswelt verändert hat.

Da trotz des irreführenden Namens „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ auch immer mehr (voll) Erwerbstätige das Alg II als sog. Aufstocker, d.h. im Sinne eines „Kombilohns“ in Anspruch nahmen bzw. nehmen mussten, um leben zu können, etablierte Hartz IV ein Anreizystem zur Senkung des Lohnniveaus durch die Kapitalseite. Ein staatlich subventionierter Niedriglohnsektor vermehrt die Armut, statt auch nur ansatzweise zur Lösung dieses Kardinalproblems beizutragen. Mittlerweile hat die Bundesrepublik unter den entwickelten Industriestaaten den breitesten Niedriglohnkorridor nach den USA. Trotz des im Wesentlichen konjunkturell bedingten Rückgangs der offiziell registrierten Arbeitslosigkeit leiden heute in der Bundesrepublik wahrscheinlich mehr Menschen unter prekären Arbeits- und Lebensbedingungen als vor dem 1. Januar 2005.

Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland

Da die Zumutbarkeitsregelungen mit Hartz IV erneut verschärft und die Mobilitätsanforderungen gegenüber (Langzeit-)Arbeitslosen noch einmal erhöht wurden, haben sich die Möglichkeiten für Familien, ein geregeltes, nicht durch permanenten Zeitdruck, Stress und/oder räumliche Trennung von Eltern und Kindern beeinträchtigtes Leben zu führen, weiter verschlechtert. Auf dem Höhepunkt des zurückliegenden Konjunkturaufschwungs, im März 2007, lebten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit fast 1,929 Mio. Kinder unter 15 Jahren (von knapp 11,5 Mio. dieser Altersgruppe insgesamt) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, die landläufig „Hartz-IV-Haushalte“ genannt werden. Rechnet man die übrigen Betroffenen – Kinder in Sozialhilfehaushalten, in Flüchtlingsfamilien, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Drittel weniger als die Sozialhilfe erhalten, und von sog. Illegalen, die gar keine Transferleistungen beantragen können – hinzu und berücksichtigt außerdem die sog. Dunkelziffer – d.h. die Zahl jener eigentlich Anspruchsberechtigter, die aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen keinen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II stellen – , leben etwa 2,8 Millionen Kinder, d.h. mindestens jedes fünfte Kind dieses Alters, auf oder unter dem Sozialhilfeniveau.

Verschärft wird das Problem durch erhebliche regionale Disparitäten (Ost-West- und Nord-Süd-Gefälle). So lebten in Görlitz 44,1 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren in Hartz-IV-Haushalten, während es im ausgesprochen wohlhabenden bayerischen Landkreis Starnberg nur 3,9 Prozent waren. Wie die traurige Rekordhöhe der Kinderarmut, welche auf dem Höhepunkt nach dem Inkrafttreten der größten Arbeitsmarktreform am 1. Januar 2005 beweist, gehören Heranwachsende zu den Hauptverlierer(inne)n von Hartz IV.

Hartz IV trug durch das Abdrängen der Langzeitarbeitslosen samt ihren Familienangehörigen in den Fürsorgebereich dazu bei, dass Kinderarmut „normal“ wurde, was sie schwerer skandalisierbar macht. Auf das Leben der Kinder, die zur „unteren Schicht“ gehören, wirkte sich das Gesetzespaket wegen der katastrophalen Lage des Arbeitsmarktes in den östlichen Bundesländern besonders verheerend aus. Die finanzielle Lage von Familien mit Alhi-Empfänger(inne)n verschlechterte sich durch den Übergang zum Alg II, was erhebliche materielle Einschränkungen für betroffene Kinder einschloss. Betroffen sind auch diejenigen Kinder, deren Väter aufgrund ihres gegenüber der Arbeitslosenhilfe niedrigeren Arbeitslosengeldes II keinen oder weniger Unterhalt zahlen (können), denn die Unterhaltsvorschusskassen bei den Jugendämtern treten nur maximal 6 Jahre lang und auch nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes ein.

Nicht nur die materielle Situation, sondern auch die Position von Frauen und (alleinerziehenden) Müttern auf dem Arbeitsmarkt hat sich verschlechtert. Die sog. Mini- und Midi-Jobs übernehmen größtenteils Frauen. „Haushaltsnahe Dienstleistungen“, die sie erbringen sollen, heißt im Wesentlichen, dass ihnen Besserverdienende, denen dafür nach einem vorübergehenden Wegfall des sog. Dienstmädchenprivilegs nun auch wieder Steuervergünstigungen eingeräumt werden, geringe (Zu-)Verdienstmöglichkeiten als Reinigungskraft oder Haushälterin bieten. Ist die „Mini-Jobberin“ mit einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verheiratet, braucht sie wegen der kostenfreien Familienmitversicherung keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten. Um die vollen Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine (Putz-)Frau jedoch ergänzende Beiträge zahlen. Selbst dann lässt sich Altersarmut kaum vermeiden. Gleichzeitig vergrößert sich der Abstand zwischen den Altersrenten von Männern und Frauen weiter zu Lasten der Letzteren.

Eine soziale Grundsicherung, wie sie das Arbeitslosengeld II laut Gesetzestext sein möchte, muss vor Armut schützen, damit sie diesen Namen verdient. Das kann man in Anbetracht der äußerst niedrigen Regelleistungen beim Alg II allerdings nicht behaupten. Mehr qualifizierte Arbeitsplätze mit ausreichend hohen Löhnen bzw. Gehältern, ein dichtes Netz öffentlicher (Ganztags-) Kinderbetreuungseinrichtungen und Gemeinschaftsschulen bilden den Schlüssel zur Bekämpfung der Kinderarmut.

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln.
Zuletzt ist sein Buch  ”Armut in einem reichen Land: Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird“  (Campus Verlag, Frankfurt am Main/New York 2009) erschienen.


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=4438

volkswirtschaftliche Zusatzbemerkungen des Bloginhabers:
ALG II (Hartz IV) ist nicht kompatibel zum allgemeinen System der Preise und Vergütungen in Deutschland

Der ALG II Regelsatz und die damit im Zusammenhang stehenden Zuverdienstregelungen sind nicht dazu geeignet den allgemeinen Lebensunterhalt für eine alleinstehende Einzelperson in Deutschland aufzubringen.
Dies lässt sich sehr einfach durch einen Vergleich belegen. Der Pfändungsfreibetrag (d.h. das monatliche netto Einkommen was die Verwaltungsbürokratie jedem Schuldner übrig lässt) liegt derzeit bei 990 EUR netto pro Person. Der geschätzte durschnittliche ALG II Satz pro Monat für eine alleinstehende Person liegt ca. bei nur 620 EUR pro Monat incl. Wohnkosten. Die abzugsfreie Zuverdienstmöglichkeit beträgt nur 100 EUR monatlich zzgl. 30 EUR für Pflicht-Versicherungen. desweiteren kann man belegbare Kosten die für die Erlangung des Zuverdienstes nötig sind von der zuständigen ARGE anrechnen lassen.
Überschiessende Summen werden zu 80 % auf den ALG II Bezug angerechnet.
Das Prozedere ist für die Betroffenen undurchsichtig. Kein ARGE Mitarbeiter kann die einfache Frage “Ich möchte xx EUR zuverdienen und möchte wissen wieviel ich netto monatlich zu Verfügung habe ??” aus dem Stegreif schlüssig beantworten.
Rein rechnerisch sieht das also wie folgt aus:
620 EUR ALG II + 100 EUR + 30 EUR = 750 EUR
Die Deckungslücke zu 990 EUR beträgt also 240 EUR monatlich. Um diese Lücke zu füllen müssten ca. 500 EUR netto verdient werden (Anrechnung beachten !!)
Wenn man sich jetzt den notwendigen Zuverdienst von insgesamt 630 EUR netto in den herrschenden Lohnkonsens stellt ist man hier bei 800 EUR brutto d.h. dem oberen Ende der Gleitzone. Arbeitgeber die einfache Tätigkeiten anbieten scheuen ein Modell mit 100 Std./Monat zu 8 EUR/Std. wie der Teufel das Weihwasser. Stattdessen werden die Stellen auf 400 EUR Leute gesplittet sowie mit unbezahlter Mehrarbeit und Praktikanten belegt. Die dadurch bedingte massive Kürzung von Sozialabgaben scheint keinen zu interessieren. m.E hätte die Bundesregierung in diesem Sektor schon längst die “Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts” feststellen können um mit Gegenmaßnahmen wie Mindestlohn sowie der sofortigen Abschaffung der 1 EUR Jobs und der 400 EUR Freigrenze für Sozialabgaben radikal gegenzusteuern.

Freiwillige Selbstbeschränkung beim Einkaufen

Bei einer grossen deutschen Einzelhandelsfirma war am 24.12.2009 bis 14 Uhr und am 31.12.2009 bis 18 Uhr geöffnet. Das war länger als bei Wettbewerbern. Für den faulen Verbraucher und den gemeinen Dauer-Bierkonsumenten und für Grosskampfkapitalisten war das sicher vorteilhaft. Allerdings geht so etwas voll auf die Knochen des Personals. Ein ruhiger entspannter Jahresausklang bei einem Arbeitsende gegen 20 Uhr am letzten Tag des Jahrzehnts zzgl. Arbeitsweg war sicher nicht machbar. 
m.E. sollte man etwas Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen. Ich würde deshalb allen vorschlagen im Jahr 2010 alle Einkäufe in der Woche bis 20 Uhr zu erledigen und am Sonnabend bis 14 Uhr. Eigentlich könnte man die Zeiten noch enger fassen (ging ja früher auch 10-18 Uhr und sonnabends 8-11 Uhr) aber ich möchte hier doch den Mittelweg zwischen Flexibilität und Rücksichtnahme wählen. Wenn zu späteren Zeiten keiner mehr einkaufen kommt dann wird´s mal ein Controler am Umsatz merken und die Öffnungszeiten ändern.
Eine Mode-Kette hats schon begriffen und macht abends jetzt schon 18.30 Uhr statt 19.30 Uhr dicht. Das Personal freuts und Kosten sparts auch noch.

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Umweltprämie

Die volkwirtschaftlichen Wirkungen der Umweltprämie für Alt-KFZ
oder
Warum wir uns eine Abwrackprämie locker leisten konnten ?

Die Bundesregierung hat am 14. Januar 2009 die Abwrackprämie in Kraft gesetzt.
Jeder der ein Fahrzeug das älter als 9 Jahre war zur Verschrottung gegeben hat bekam auf Antrag bei der BAFA in Eschborn 2500 € wenn er sich ein neues Fahrzeug oder einen Jahreswagen beschafft hat. Den Anträgen wird solange stattgegeben wie das Budget reicht. Das Anreizprogramm war erfolgreich. Es hat sich was bewegt in der deutschen Zulassungsstatistik. Jetzt ist es an der Zeit einmal die volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu zeigen.
Das Programm erhielt ein Budget von 5.0 Mrd. EUR
Wenn man die 5.000 000 000 EUR durch  2. 000 000 Anträge teilt sind das die 2500 € pro KFZ.
2. 000 000 Autos multipliziert mit einem durchschnittlichen Preis von 20 000 EUR sind 40 Mrd. Umsatz. Davon 19 % Umsatzsteuer sind 76 000 000 000 EUR bzw. 7, 6 Mrd. EUR Ust. !! 
Mithin hat die Verwaltungsbürokratie mit der “Abwrackprämie” einen Überschuss von 2.6 Mrd. EUR innerhalb von rund 8 Monaten erzielt.
Ausserdem haben sich 40 Mrd EUR von privaten Konten, Banken und Leasingfirmen in Richtung des KFZ Sektors bewegt. Dazu kommen noch nicht spezifizierbare Sog- und Folgeeffekte.
Für das Jahr 2009 gibt das einen kleinen Wachstumsschub (max. 0,1 %) für das BIP.
In den Folgejahren fehlt dieses Geld aber für den privaten alltäglichen Konsum und für das Alltagsgeschäft im KFZ-Sektor. Theoretisch müsste sich auch die Sparquote der privaten Haushalte leicht erhöhen um Ersatzinvestitionen in die nächste Generation Fahrzeuge abzusichern.